Als Heilpraktiker*innen für Physiotherapie können wir selbständig ohne ärztliche Verordnung physiotherapeutische Heilbehandlungen ausführen, die beihilfefähig sind und mit privaten Krankenkassen abgerechnet werden können. Die private Zusatzversicherung übernimmt ebenfalls häufig die Physiotherapie als private Heilpraktikerleistung.
Wir sind besonders geschult, einen Erstkontakt mit Dir durchzuführen, zum Beispiel wenn du leichte Rückenschmerzen hast. Da in solchen Fällen manchmal der Arzt unbewusst außen vor gelassen wird, sind wir in der Verantwortung auf Grund einer guten Anamnese Risiken aufzudecken und dich aufzuklären.
Dann steht einer förderlichen Behandlung nichts mehr im Wege.

